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Der Erfurter Anwaltverein e.V. (EAV) wurde als einer der ersten Anwaltvereine in den neuen Bundesländern am 16. Februar 1990 gegründet. Der Verein hat zurzeit rund 326 Mitglieder (Stand 01/2018). Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Thüringer Anwaltsverband.
Wir verstehen uns als Berufsverband der Anwaltschaft und als Ansprechpartner für den rechtssuchenden oder am Recht interessierten Bürger. Wir bieten unseren Mitgliedern zahlreiche attraktive Leistungen und Vorteile, machen Werbung für sie und pflegen den Kontakt zu Gesellschaft, Justiz und Politik. Wir helfen aber auch Bürgerinnen und Bürgern bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, beraten Mittellose und stellen allgemeine Informationen zu aktuell interessierenden Themen rund um den Anwaltsberuf und das Thema Recht zur Verfügung. Alles im Zusammenhang mit dem EAV Wissenswerte finden Sie auf dieser Website.
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